Honorar

Für eine psychotherapeutische Behandlung nehme ich ein Honorar in Höhe von 120 EUR je 60 Minuten in bar.

Der Klient ist grundsätzlich Selbstzahler. Die Leistungen in meiner Praxis sind Privatleistungen, da ich keine Kassenzulassung habe und meine Leistungen nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abrechnen kann.

Der Klient kann bei Bedarf eigenverantwortlich Kostenerstattungsverfahren mit möglichen Leistungsträgern einleiten und sich selbständig über mögliche Bezuschussungen informieren. Auf Nachfrage können von mir Rechnungen nach dem GebüH ausgestellt werden.